Für Ihre Fragen zu den Kosten/der Kostenerstattung und Rahmenbedingungen nehme ich mir ausführlich Zeit und stehe Ihnen dafür gerne persönlich zur Verfügung.
Klinisch-psychologische Diagnostik:
Ich bin Wahlpsychologin für Kinder und Jugendliche. Sie können somit die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei der Ihrer Krankenkasse einreichen. 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, werden von der Krankenkasse übernommen (äquivalent zu dem System bei niedergelassenen Ärzten).
Sie brauchen dazu im Vorfeld eine fachärztliche Überweisung (z.B. Kinderarzt/Kinderärztin, Kinder- und JugendpsychiaterIn).
Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose – nach ICD-10 kodiert – vermerkt sein, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung vermutet wird.
Nicht anspruchsbegründete Verdachtsdiagnosen sind: F81 Umschriebene Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten, F7 Intellektuelle Beeinträchtigung (Intelligenzminderung). Bei Vorliegen dieser Verdachtsdiagnosen allein erfolgt keine Kostenerstattung durch den leistungszuständigen Versicherungsträger.
Die Kostenrückerstattung ist unabhängig von dem Ergebnis der klinisch-psychologischen Diagnostik.
Der schriftliche Befund, den Sie von mir zum Abschluss bekommen, muss nicht bei der Krankenkasse eingereicht oder vorgelegt werden.
Natürlich ist es auch möglich, die klinische-psychologische Diagnostik als Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Hier brauchen Sie keine Überweisung, können aber die Honorarnote nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen einreichen. Manche Privatversicherungen übernehmen jedoch (teilweise) das Honorar- erkundigen Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei Ihrer Privatversicherung/der Privatversicherung des Kindes.
Die Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik sind abhängig von der Fragestellung und der damit verbundenen Dauer der Untersuchung.
Folgende Leistungen sind inkludiert:
- Anamnesegespräch/Erstgespräch
- Klinisch-psychologische Untersuchung in der Praxis
- wenn nötig (und wenn gewünscht) Austausch mit z.B. Lehrpersonal
- ausführliche Befundbesprechung inklusive Empfehlungen
- Erstellung eines schriftlichen Befundes
1 Einheit = 50 Minuten (€ 125)
Für die Auswertung der Testergebnisse, die Befunderstellung sowie eine ausführliche Befundbesprechung werden zwei weitere Einheiten berechnet.
Hier eine Orientierung bezüglich Aufwand und Kosten:
Diagnostik Ängste, Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, Essstörung, Zwänge, Persönlichkeit:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
spezifische Tests je nach Fragestellung (1 Einheit)
Manchmal ergibt sich eine Verdachtsdiagnose (wie z.B. Hochbegabung, AD(H)S)- hier wäre dann eine weitere Abklärung notwendig: Kosten und Aufwand werden dann mit Ihnen besprochen
Diagnostik zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit (schulische Fragestellungen)/Entwicklungsdiagnostik:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit/Entwicklungsdiagnostik (2 Einheiten)
Legasthenie/(Lese- Rechtschreibschwäche)/Dyskalkulie (Rechenschwäche)- Diagnostik:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit und Verfahren zur Legasthenie und/oder Dyskalkulie (2,5 Einheiten)
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) reduzieren sich die Kosten/der Aufwand.
AD(H)S- Diagnostik:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit, Aufmerksamkeitsdiagnostik (insgesamt 2,5 Einheiten)
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) reduzieren sich die Kosten/der Aufwand.
AD(H)S + Legasthenie/Dyskalkulie- Diagnostik:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit, Aufmerksamkeitsdiagnostik, Verfahren zur Legasthenie und/oder Dyskalkulie (insgesamt 3- 3,5 Einheiten)
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) reduzieren sich die Kosten/der Aufwand.
Autismus-Diagnostik:
inkludiert ein Anamnesegespräch, Mitgabe von Fragebögen (1 Einheit)
Entwicklungsdiagnostik/Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit (1-2 Einheiten)- ist nicht bei jedem Kind zwingend erforderlich (wird mit Ihnen besprochen)
Elterninterview ADI-R (1 Einheit)- manchmal kann darauf verzichtet werden (wird mit Ihnen im Vorfeld besprochen)
Autismusspezifisches Testverfahren ADOS-2 (1- 2 Einheiten)
Bei bestehender Vordiagnostik reduzieren sich die Kosten/der Aufwand.
ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen:
ausführliches Anamnesegespräch inkl. standardisierte Interviews (es ist von Nutzen, wenn eine Bezugsperson dabei ist, die einem seit der Kindheit kennt- im besten Fall ein Elternteil; ist jedoch kein Muss) (1-2 Einheiten)
Computerdiagnostik (Aufmerksamkeitsdiagnostik) (1 Einheit)
in manchen Fällen: Leistungsdiagnostik (1-2 Einheiten)
ADHS-Training, psychologisches LRS-Training:
Das ADHS-Training und das psychologische LRS-Training sind klinisch-psychologische Behandlungen und werden von den Krankenkassen mit einem Zuschuss gefördert.
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK):
Einzelsitzung | 60 Minuten | € 33,70
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS):
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 45,00
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB):Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 46,60
Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärzliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.
Die Ärztin / der Arzt muss folgendes Dokument ausfüllen, welches dann bei der Sozialversicherung eingereicht werden muss: https://bit.ly/boep_bestaetigung
Mit einer ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten
möglich. Danach können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine
Verlängerung stellen.
Ich händige Ihnen gerne die passenden Formulare aus bzw. bin Ihnen beim Ausfüllen behilflich.
Eine Einheit ADHS-Training mit Kind (50 Min.): € 120,-
Eine Einheit ADHS-Elternberatung (50 Min.): € 120,-
Eine Einheit LRS-Training mit Kind (50 Min.): € 120,-
Absageregelung
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb von 24 Stunden abzusagen. Wird ein Termin nicht oder nicht innerhalb dieser Frist abgesagt, so ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.
Jedoch: da ich selbst Mutter bin, weiß ich wie oft Kinder unerwartet krank werden. Sind wir bereits Mitten im Prozess der Diagnostik oder des ADHS/LRS-Trainings komme ich Ihnen preislich entgegen.