Freie Termine für Diagnostik ab November 2026
ADHS-Training: ausgebucht bis Ende 2027
Für Ihre Fragen zu den Kosten/der Kostenerstattung und Rahmenbedingungen nehme ich mir im Erstgespräch Zeit.
Klinisch-psychologische Diagnostik:
- 1 Einheit = € 125 (50 Minuten)
- Für die Auswertung der Testergebnisse und die ausführliche Befunderstellung werden 200 Euro verrechnet.
- Nach jeder Einheit Bankomatzahlung oder Barzahlung (sie erhalten eine Zahlungsbestätigung), am Ende bekommen Sie eine Leistungsübersicht zum Einreichen bei der zuständigen Krankenkasse.
Ich bin Wahlpsychologin für Kinder und Jugendliche. Sie können somit die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 80% des Betrags, den VertragspsychologInnen erhalten würden, werden von der Krankenkasse übernommen (äquivalent zu dem System bei niedergelassenen Ärzten).
Sie brauchen dazu im Vorfeld eine fachärztliche Überweisung (z.B. Kinderarzt/Kinderärztin, Kinder- und JugendpsychiaterIn).
Auf dem Überweisungsschein muss eine Verdachtsdiagnose – nach ICD-10 kodiert – vermerkt sein, aus der hervorgeht, dass das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung vermutet wird.
Der schriftliche Befund, den Sie von mir zum Abschluss bekommen, muss nicht bei der Krankenkasse eingereicht oder vorgelegt werden.
Natürlich ist es auch möglich, die klinisch-psychologische Diagnostik als Privatleistung in Anspruch zu nehmen. Hier brauchen Sie keine Überweisung, können aber die Honorarnote nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen einreichen. Manche Privatversicherungen übernehmen jedoch (teilweise) das Honorar - erkundigen Sie sich diesbezüglich im Vorfeld bei Ihrer Privatversicherung/der Privatversicherung des Kindes.
Für Erwachsene es die klinisch-psychologische Diagnostik in meiner Praxis eine Privatleistung. Wenn sie eine private Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bei dieser über die Kostenübernahme.
Die Kosten der klinisch-psychologischen Diagnostik sind abhängig von der Fragestellung und der damit verbundenen Dauer der Untersuchung.
Hier eine Orientierung bezüglich Aufwand und Kosten:
Diagnostik Ängste, Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, Essstörung, Zwänge, Persönlichkeit:
Erstgespräch + zwei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Diagnostik zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit (schulische Fragestellungen)/Entwicklungsdiagnostik:
Erstgespräch + zwei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Legasthenie/(Lese- Rechtschreibschwäche)/Dyskalkulie (Rechenschwäche)-Diagnostik:
Erstgespräch + zwei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) können sich der Aufwand/die Kosten reduzieren.
AD(H)S-Diagnostik:
Erstgespräch + drei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) können sich der Aufwand/die Kosten reduzieren.
AD(H)S + Legasthenie/Dyskalkulie-Diagnostik:
Erstgespräch + vier Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Bei bereits bestehender Vordiagnostik (z.B. kürzlich zurückliegende Leistungsdiagnostik) können sich der Aufwand/die Kosten reduzieren.
Autismus-Diagnostik:
Erstgespräch + vier Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Bei bestehender Vordiagnostik kann sich der Aufwand/die Kosten reduzieren.
ADHS-Diagnostik bei Erwachsenen:
Erstgespräch + zwei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
Autismus-Diagnostik bei Erwachsenen:
Erstgespräch + zwei Einheiten + eine Einheit Befundbesprechung
ADHS-Training:
Eine Einheit ADHS-Training (50 Min.): 125 Euro
Eine Einheit Elternberatung im Einzel/als Paar (50 Min.): 125 Euro
Das ADHS-Training ist eine klinisch-psychologische Behandlung und wird von den Krankenkassen mit einem Zuschuss gefördert.
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK):
Einzelsitzung | 60 Minuten | € 33,70
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS):
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 45,00
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 46,60
Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Arztes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.
Die Ärztin / der Arzt muss folgendes Dokument ausfüllen, welches dann bei der Sozialversicherung eingereicht werden muss: https://bit.ly/boep_bestaetigung
Mit einer ärztlichen Bestätigung sind maximal zehn Behandlungseinheiten
möglich. Danach können Sie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf eine
Verlängerung stellen.
Ich händige Ihnen gerne die passenden Formulare aus bzw. bin Ihnen beim Ausfüllen behilflich.
Absageregelung
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb von 24 Stunden abzusagen. Wird ein Termin nicht oder nicht innerhalb dieser Frist abgesagt, so ist das Honorar für die versäumte Stunde zu entrichten.
Jedoch: Da ich selbst Mutter bin, weiß ich, wie oft Kinder unerwartet krank werden. Sind wir bereits mitten im Prozess der Diagnostik oder des ADHS-Trainings komme ich Ihnen preislich entgegen. F